Abwasserbeseitigung
Kurzinformationen
Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowie die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Schmutzwassers
Beschreibung
Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende und gesammelte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gilt auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Futtermitteln austretende Flüssigkeit.
Ausgenommen sind jedoch die im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzungen anfallenden Stoffe - insbesondere tierische Ausscheidungen, Gülle und Jauche -, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Nutzpflanzen zugeführt zu werden, um ihr Wachstum zu fördern, ihre Ertragskraft zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, indem sie auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden.
Nicht zu den ausgenommenen Stoffen zählen jedoch menschliche Ausscheidungen.
Die Abwasserentsorgung in der Gemeinde Wiesenburg/Mark erfolgt durch die Gemeinde in eigener Zuständigkeit.
Für die Beseitigung des unverschmutzten Niederschlagswassers ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.
Hinweise:
Für die mobile Entsorgung ist das Entsorgungsunternehmen
Anschrift
BBE Bad Belziger Entsorgungsgesellschaft mbH & Co KG
Im Gewerbepark Seedoche 10
14806 Bad Belzig
Telefon
01731589606
zuständig.
- Wassergesetz des Landes Brandenburg
- Satzungen der Gemeinde Wiesenburg/Mark
Rechtsgrundlagen
- §§ 5, 14 und 15 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg (Gemeindeordnung - GO)
- §§ 1, 2, 4, 6 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG)
- Abgabenordnung (AO)
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Verwaltungsvollstreckungsgesetz für das Land Brandenburg (VwVGBbg)
- Verordnung über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Abwasserverordnung - AbwV)
- Verordnung über das Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen (Indirekteinleiterverordnung - IndV)
- Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
- (Entwässerungssatzung der Gemeinde)
Ansprechpartner
Bauamt
Frau Frau Kuckert (033849) 79834