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Kurz & Knapp "Ostern & Corona"

1. Osterfeuer sind verboten!

 

Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV), die Menschenansammlungen über 2 Personen untersagt, werden in diesem Jahr die Osterfeuer ausfallen müssen.

 

Wir möchten in diesem Zusammenhang darum bitten, die traditionellen Osterfeuer und Menschenansammlungen über 2 Personen zu unterlassen und darauf hinweisen, dass zu den anstehenden Osterfeiertagen die Einhaltung der Eindämmungsverordnung verstärkt durch die kommunalen Ordnungsämter und die Polizei kontrolliert wird.

 

Bei Nichteinhaltung, muss mit einem Bußgeld oder empfindlichen Strafen gerechnet werden. So ergibt sich zum Beispiel bei der Durchführung eines Feuers im öffentlichen Raum, für den Veranstalter ein Bußgeld von 500-2500€, für jede teilnehmende Person ein Bußgeld von 50-500€ und nochmals 50-500€ für den Verstoß des Betretens von öffentlichen Orten. Je nach Lage muss auch mit dem kostenpflichtigen Einsatz der Feuerwehr gerechnet werden.

 

Hinweis: Unter Beachtung sämtlicher Regelungen dürfen Sie selbstverständlich auf Ihrem Grundstück mit den Personen des eigenen Haushaltes (nicht Verwandte oder Nachbarn) eine Feuerschale entzünden.

 

2. „Corona-Telefon“ des Landkreises auch über Ostern verfügbar 

 

Das "Corona-Telefon" des Landkreises steht den Bürgerinnen und Bürgern auch über die Osterfeiertage für Fragen telefonisch zur Verfügung. Zu erreichen ist das  "Corona-Telefon"  von 9-15 Uhr unter 033841 91 111.

 

3. Aufenthalt im öffentlichen Raum

 

In Brandenburg besteht keine Ausgangssperre. Deshalb dürfen Sie sich bei Einhaltung der Regeln frei bewegen. Dennoch gilt nur notwendige Wege und Fahrten zu machen. Ein Wochenendausflug über Ostern soll unterbleiben. Versammlungen o.ä. sind strikt untersagt.

 

4. Darf ich mich an Ostern mit meinen Verwandten treffen?

 

Öffentliche und private Veranstaltungen sind untersagt. Jeder wird angehalten die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Metern einzuhalten. Familientreffen oder Familienfeiern sind auf die Mitglieder des eigenen Hausstands zu beschränken!

 

Weitere Informationen "Was ist erlaubt - was verboten" hat das Land Brandenburg zusammengefasst. Lesen Sie dazu:

https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/presse/pressemitteilungen/detail/~05-04-2020-faq-corona-eindaemmungsverordnung

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Wiesenburg/Mark wünschen Ihnen - trotz der Umstände - schöne Osterfeiertage.  Bleiben Sie gesund!

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Do, 09. April 2020

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