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14. Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie

1. Neue Informationen:  289 Corona-Fälle in Potsdam-Mittelmark 

 

 Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 289 (+ 2 zum Vortag) Personen erkrankt. Weiterhin sind die meisten Fälle (71) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Schwielowsee und Kloster Lehnin zu verzeichnen. 61 (+0) der infizierten Personen werden bisher stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut.

 

Die Zahl der Verstorbenen (11) im Landkreis hat sich nicht erhöht. Der Erkrankung sind 4 Menschen aus Werder (Havel), 2 aus Beelitz und jeweils einer aus Kloster Lehnin, Kleinmachnow, Bad Belzig, im Amt Brück/Mark und Amt Niemegk erlegen.

 

Das Städtische Klinikum Brandenburg hat die koordinierende Rolle für die Region Havelland-Fläming übernommen. Grund ist die Situation im Ernst von Bergmann Klinikum Potsdam. Dem Netzwerk gehören alle in dem Bereich ansässigen Kliniken an, um sich kollegial und ressourcenorientiert abzustimmen!

 

Im Ernst-von-Bergmann-Klinikum in Bad Belzig sind inzwischen auch Covid 19 Fälle zu verzeichnen, allerdings durch Verlegung aus dem Haupthaus in Potsdam. Vor Verlegung wurden die Patienten jedoch abgetrichen und waren negativ. Erst ein weiterer Abstrich in Bad Belzig ergab dann 4 Patientenfälle und 2 Fälle beim medizinischen Personal. Eine Schwester ist jedoch eine Leasing-Kraft, die seit über einer Woche nicht mehr im Haus tätig ist. Inzwischen wurden 3 Patienten verlegt und nur ein Patient wird aus medizinischen Gründen noch in Bad Belzig versorgt. Dieser zeigt jedoch nur sehr schwache Symptome und wurde separiert. Das gesamte Bad Belziger Personal ist inzwischen auf Covid 19 getestet. Bisher ist kein weiterer Fall zu verzeichnen!

 

Neben dem Seniorenpflegeheim „Haus am Zernsee, wo aktuell 16 Bewohner und 6 Mitarbeiterinnen positiv mit Covid-19 infiziert sind, ist nun auch das Seniorenheim „Blütentraum“ in Werder (Havel) betroffen. In den vergangenen Tagen wurden ca. 100 Tests gemacht. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor! Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit den Heimleitungen sowie den dort betreuenden Hausärzten. Aktuell befinden sich 110 (Vortag: 116) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter angestiegen und beträgt 1.352 (Vortag 1.324) Personen, davon wurden 214 (214 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung.


Das Gesundheitsamt hatte nach dem Tod eines 80-jährigen Bewohners an Corona aus dem Seniorenpflegeheim „Haus am Zernsee“ veranlasst, dass die Bewohner und Mitarbeitenden abgestrichen werden. Aktuell sind 16 Bewohner und 6 Mitarbeiterinnen positiv mit Covid-19 infiziert. Das Gesundheitsamt steht in engem Austausch mit der Heimleitung sowie den dort betreuenden Hausärzten der Einrichtung in Werder (Havel).

 

2. Die zur Verfügung stehenden Abstreichstellen befinden sich in

 

Bad Belzig, Praxis Schulze-Köhn, Niemegker Straße Str. 38 in Zusammenarbeit mit dem Ernst-von-Bergmann Klinikum Bad Belzig,


Sprechzeit: Montag bis Freitag von 11:00-13:00 Uhr

mit vorheriger Anmeldung unter 0170-9364233

Abstriche werden von Montag bis Freitag zu 11:00 Uhr gemacht.

Wochenende geschlossen!

 

Michendorf, Hausarztpraxis Drews, Neu-Langerwisch 28 14552 Michendorf mit vorher telefonische Anmeldung unter 033205-50404 Abstriche werden von Montag bis Freitag bei Erscheinen bis 11:00 Uhr gemacht

Bitte beachten: vom 10.04.-19.04.2020 geschlossen!!!

 

Grundsätzlich liegt die Verantwortung zur Einrichtung bei der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landkreis kann unterstützend wirken. Die Abnahme von Testen ist Aufgabe des ambulanten Bereichs. Daher können sowohl Hausärzte als auch Kinderärzte den Test machen. Die Schwierigkeit besteht aber hauptsächlich darin, dass die erforderliche Schutzausrüstung oft nicht oder nicht mehr zur Verfügung steht. Die Auswertung wird von den Teststellen vorgenommen, da hier auch die Laborergebnisse ankommen. Das Gesundheitsamt wird bei positiver Testung umgehend informiert. In der Regel dauert es 2 - 4 Tage bis die Testergebnisse vorliegen, je nach Belastung des Labors.

 

Welcher Personenkreis kommt für einen Abstrich in Frage:

Nach Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgt eine Testung generell entsprechend der epidemiologischen Falldefinition des Robert Koch Institutes das heißt:

*wer Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatte und   Symptome hat,
*wer aus einem Risikogebiet zurückgekehrt ist und Symptome hat
*wer eindeutige für Corona typische Symptome zeigt und durch       Entscheidung des Arztes getestet werden muss

 

 

3. Allgemeine Informationen:

 

In Zusammenarbeit mit der Polizeidirektion West wurden die Betreiber von Spargelhöfen in einem Schreiben darauf aufmerksam gemacht, dass auch die ausländischen Erntehelfer die Eindämmungsverordnung beachten müssen. Der Einsatzstab hat die landwirtschaftlichen Unternehmen deshalb gebeten, die Erntehelfer entsprechend zu schulen und auch alle anderen Maßnahmen und hygienischen Standards in Zusammenhang mit dem Corona-Virus umzusetzen.
Busverkehr: Mit Beginn der Ferien trat der Ferienfahrplan in Kraft. Nach Beendigung der Osterferien wird der Regelfahrplan im Busverkehr garantiert.


Am 09.04.2020 hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) hat am die Verordnung (kurz SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung) erlassen: Wer aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreist – oder über ein anderes Bundesland nach Einreise ins Brandenburgische zurückkehrt – muss sich umgehend für 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Es gilt die Verpflichtung, sich umgehend bei dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Das Gesundheitsamt nimmt die genannten Personen in Beobachtung.

 

Im Land Brandenburg werden die am 23. März in Kraft getretenen umfangreichen Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bis zum Ablauf des 19. April verlängert. Sie galten bisher bis einschließlich 5. April. 

 

Seit dem 02.04.2020 wurde die allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ahndung von Verstößen im Bereich des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-EindV) vom 31. März 2020 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht.  

 

Download Verordnung https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8594


Link Bußgeldkatalog: https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2013S_20.pdf


Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren förmlich um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten.

 

Wer aus einem Risikogebiet zurückkehrt und keine Symptome zeigt, sollte zu Hause bleiben. Bitte dies mit dem Arbeitgeber absprechen und auch dem Gesundheitsamt melden. Das Gesundheitsamt wird den Fall überprüfen und relevante Bereiche abfragen. Dann kann auch eine häusliche Quarantäne angeordnet werden.

 

Der Rettungsdienst des Landkreises arbeitet ohne Einschränkungen.

 

Bis zum Beginn der Osterferien wird der von regiobus PM organisierte ÖPNV nach dem normalen Fahrplan ablaufen. Mit Beginn der Ferien tritt der Ferienfahrplan in Kraft. Nach Beendigung der Ferien wird der Regelfahrplan im Busverkehr garantiert!


Die angekündigten Lieferungen von weiteren Schutzausrüstungen seitens des Bundes ist am 30.03.2020 sowie am 02.04.20 eingetroffen – der Bedarf ist jedoch weitaus größer. Unabhängig von diesen Teillieferungen ist der Landkreis aktiv bei der Akquise von Schutzausrüstungen und Atemschutzmasken, die eigenständig geordert werden. Vor ein paar Tagen traf erneut eine Lieferung dieser selbst bestellten Chargen ein, u.a. 5.000 Mund-Nase-Masken nach FFP2-Standard. Der Landkreis verfügt nunmehr über ausreichend Desinfektionsmittel, die an Einrichtungen des Gesundheitswesens verteilt werden. Hier gab es eine entsprechende Abfrage des Bedarfs. Inzwischen haben etliche Einrichtungen Ihren Bedarf gemeldet und wurden beliefert.
Mit weiteren Firmen in der Region bestehen Kontakte, um eine schnelle Lieferung oder eine eigene Produktion herbeizuführen. Der Landkreis hat eine große Anzahl von Angeboten erhalten, die nun entschieden werden.

 

In der Telefonkonferenz des Landrates mit den Bürgermeistern und Amtsdirektoren am 3.04. kam nochmals das Thema der in Eigeninitiative gefertigten Nase-Mund-Masken auf. Der Landrat bedankte sich für die Unterstützung, denn inzwischen sind rund 500 genähte Masken im FTZ eingetroffen - und fanden bereits dankbare Abnehmer. Am 4.04. nahm die 2. Vorsitzende des Hebammenverbandes Brandenburg 50 Behelfsmasken vom Krisenstab im FTZ entgegen.

 

1. Der Aufruf des Landkreises, Masken zu nähen bzw. zu spenden, wird aufrechterhalten. Die Verteilung soll dorthin erfolgen, wo der Bedarf dringend ist - das kann auch direkt in der Stadt oder Gemeinde sein, wo die Masken angefertigt werden.


2. Der Bitte aus der Bevölkerung an den Landkreis, Material / Geld zur Verfügung zu stellen, muss der Landkreis aus naheliegenden Gründen ablehnen; der Krisenstab und die Kreisverwaltung können dies organisatorisch derzeit nicht leisten. Mit Frau Wiesner - der Freiwilligendienst-Koordinatorin des Landkreises – steht eine Ansprechpartnerin zur Verfügung, die entsprechende Wünsche entgegennehmen kann. Das trifft auch auf Sachspenden (z.B. Stoff) zu, die dem Landkreis angeboten worden sind oder schon beim FTZ abgegeben wurden.

 

Die Erreichbarkeit von Frau Wiesner dürfte bekannt sein – E-Mail: freiwillig-pm@samev.de.

 

Es ist sinnvoll, die bestehende Infrastruktur in den Gemeinden und Städten zu nutzen - und nicht neue einzurichten. Auf gemeindlicher Ebene gibt es schon viele gute Ansätze und Aufrufe, auf diese soll verwiesen werden. Es wäre hilfreich, wenn Sie die Aktivitäten vor Ort weiter unterstützen würden.


3. Die Plattform HelpTo als Ergänzung der Corona-Hilfestellung. 

 

Der Link https://www.helpto.de/14806-20 ist auf der

Internetseite unter https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/coronainformationen/#
c1078
zu finden.

 

Der Landrat hat die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren förmlich um Amtshilfe bei der Kontrolle von Verstößen gegen die Eindämmungsverordnung gebeten. Von Karfreitag bis Ostermontag hat der Landkreis selbst die Einhaltung der Eindämmungsverordnung (u. a. öffentliche Plätze, Ausflugsziele, Einkaufsmöglichkeiten, Supermärkte) mit drei Teams verstärkt kontrolliert. Am Ostersonntag waren die Eisdielen an der Fähre in Caputh und die Eisdiele in Treuenbrietzen stark frequentiert. Hier mussten die Besucherinnen und Besucher mehrfach auf die Einhaltung der Abstandsregeln angesprochen werden. Auch in Bad Belzig gab es mit dem Sportplatz und dem Wohngebiet Klinkengrund zwei Schwerpunkte, wo die Kontrollteams mehrfach verwarnend eingegriffen haben. Insgesamt wird eingeschätzt, dass im gesamten Landkreis die Lage ruhig ist und die Menschen sehr umsichtig mit der Eindämmungsverordnung umgegangen sind.

 

Die Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung sind mit entsprechenden Dienstwesten und Dienstfahrzeugen unterwegs. Sie arbeiten eng mit den Ordnungsbehörden der Kommunen und der Polizei zusammen und tauchen insbesondere an Orten auf, die als Treffpunkte gelten. In erster Linie soll präventiv und deeskalierend eingegriffen werden. Verwarnungen und das Verhängen von Bußgeldern werden dabei hoffentlich die Ausnahme bleiben.

 

Am 30.03.2020 hat der stellvertretende Landrat, Christian Stein, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese betrifft das Verbot zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflegen in eigenen Räumen von Tagespflegepersonen (zu Hause) und anderen geeigneten angemieteten Räumlichkeiten. Sie ist auf der Internetseite des Landkreises - ab 18.30 Uhr - zu finden und regelt weitere Fälle der Notbetreuung. Eltern, die in Laboren zur Lebensmittel-und /oder Wasseruntersuchung arbeiten oder in Gebäudereinigungsfirmen beschäftigt sind, gehören zu dem Personenkreis kritische Infrastruktur.

 

Bei Bedarf kann der Landkreis jetzt Verwaltungspersonal der Bundeswehr zur Unterstützung abfordern. U.a. könnte dieses Personal für Telefonabfragen oder andere Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Corona-Krise eingesetzt werden. Eine Bedarfsmeldung wurde abgesetzt.

 

4. Service der Kreisverwaltung


Das "Corona-Telefon" unter 033841 91 111 des Landkreises wurde personell verstärkt, insgesamt stehen nun 8 Kolleginnen und Kollegen für Fragen telefonisch zur Verfügung. Die Servicezeit wurde auch auf das Wochenende von 9-15 Uhr ausgedehnt.

 

Stets aktuell ist die Übersichtskarte des Landkreises zum Geschehen auf der Website www.potsdam-mittelmark.de.


Das Gesundheitsamt setzt die Schuleingangsuntersuchungen derzeit aus.

 

Für Gewerbetreibende sind inzwischen umfangreiche Hilfestellungen kommuniziert worden, daher verweist die Wirtschaftsförderung des Landkreises Potsdam-Mittelmark auf diese Angebote unter www.potsdam-mittelmark.de  oder auf die  Webseite der TGZ PM GmbH:

 

http://www.wirtschaft.pm/wirtschaftsforumpm/informationen-corona-und-unternehmen

Am 26.03. hat der Landkreis an Firmen und Unternehmen appelliert, das Corona-Virus nicht zu ignorieren und entsprechende Maßnahmen in Ihren Unternehmen zu veranlassen. Leider haben sich vermehrt besorgte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Landkreis darüber beschwert, dass etliche Firmen und Unternehmen in Bezug auf das Corona-Virus grob fahrlässig handeln.

 

Die neu angebotene Terminvereinbarung in der Zulassungsstelle, Fahrerlaubnisbehörde sowie Ausländerbehörde wurde gut angenommen. Es ist jedoch zu beachten, dass aufgrund der Einschränkungen nur dringende Angelegenheiten erledigt werden können, z. B.  bei Verlust von Kfz-Kennzeichen oder der amtlichen Papiere.

 

Das Jugendamt teilt ergänzend mit, dass es Terminvereinbarungen telefonisch für die Standorte gibt: Standorte Bad Belzig und Brandenburg- 033841 91 490, für den Standort Teltow 03328 318 242 und für den Standort Werder 03327 739 367.

 

Jagdbehörde und Fischereibehörde sind ebenfalls nur eingeschränkt zu erreichen, siehe Homepage.

 

Trotz Covid-19 – Das Gesundheitsamt weist darauf hin, Legionellenproblematik zu beachten!


Durch die Schließung vieler öffentlicher, gewerblicher sowie privater Einrichtungen wie z.B. Kindertagesstätten, Schulen, Hotels, Sportstätten, Restaurants etc. ist der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen nicht mehr gewährleistet.
Zwar ist Covid-19 nicht über das Trinkwasser übertragbar, jedoch kann die Stagnation des Trinkwassers in den Leitungen zur mikrobiologischen Aufkeimung des Wassers mit Legionellen oder auch anderen pathogenen Keimen führen. Um dies zu verhindern sind entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Eine Möglichkeit ist die Aufrechterhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebs durch geeignete Spülmaßnahmen der Kalt- und Warmwasserleitungen (das Wasser in den Leitungen muss spätestens alle 72 Stunden komplett ausgetauscht werden). Eine andere Möglichkeit ist die vorübergehende Stilllegung der Trinkwasser-Installation (siehe Information DVGW). Wie genau die mikrobiologische Belastung in den Trinkwasser-Installationen verhindert wird, liegt in der Verantwortung des Unternehmers und sonstigen Inhabers der Trinkwasser- Installationen. Detaillierte Informationen und Hinweise entnehmen Sie bitte folgender Fachliteratur.


Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.
https://lvnordrhein.de/content/1-home/20200326-corona-update-hinweis-fachgerechteabstellung-trinkwasserversorgung-trainingsstaetten/fach-publikation-01-2020-_-fachg.-ausserbetriebn.twi-sportstaetten-200325.pdf


 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. – DVGW
https://www.dvgw.de/medien/dvgw/covid19/dvgw-information-trinkwasser-installationcoronavirus.pdf

 

Weitere Informationsquellen bestehen unter www.corona.brandenburg.de und der neuen Hotline 0331 866 5050; diese hat das Land Brandenburg an den Start gebracht und ab sofort zeitlich ausgeweitet.

 

 

6. 

Erreichbarkeit der Gemeinde & Nachbarschaftshilfe:

 

Trotz Schließung des Rathauses für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter den gewohnten Kontaktdaten zu erreichen:

 

033849-798 0 oder

per E-Mail: 

gemeinde@wiesenburgmark.de

 

Wir haben eine Koordinierungsstelle für Nachbarschaftshilfe eingerichtet.

 

Kontaktdaten: 0152/075 26 814

Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 – 12.00 Uhr melden.

 

Das Angebot richtet sich insbesondere an ältere und kranke Mitbürger*innen, die wegen der besonderen Risiken das Haus nicht verlassen sollen. Fahrten zum Arzt können leider nicht durchgeführt werden. Wir suchen aber auch engagierte Bürger die uns hierbei unterstützen.

 

Neue Aktion des Familienzentrums der Gemeinde Wiesenburg/Mark! Genaue Informationen finden Sie hier:

https://www.wiesenburgmark.de/news/1/565021/nachrichten/familienzentrum-kleine-k%C3%BCnstler.html

 

 

Stand: 13.04.2020, 17:00 Uhr

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