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Öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 „Natur-Golfanlage Wiesenburg“

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 15

„Natur-Golfanlage Wiesenburg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 15 „Natur-Golfanlage Wiesenburg“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfs nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschluss Nr. 169-23/22).

Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung erfolgt in der Zeit vom

 

23. Mai 2022 bis zum 24. Juni 2022

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 798 -24 bzw. -43) oder per E-Mail (gemeinde@wiesenburgmark.de) vereinbart werden. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 420, 326, 422, 16/1, 16/2, 89/2 (tlw.), 89/1, 15/15, 15/11, 15/9, 312/3, 312/4, 312/1, 311/1, 310/1, 309/1, 308/1, 338 (tlw.) und 337 (tlw.) der Flur 4 in der Gemarkung Wiesenburg sowie die Flurstücke 3 und 12 der Flur 6 in der Gemarkung Jeserig/Fläming nördlich des Bahnhofs im Ortsteil Wiesenburg. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 15 ist in der Abb. 1 dargestellt.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Geländes des ehemaligen Heizkraftwerkes als Golf-Sportanlage.

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