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Öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „KoDorf - Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark

über die öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplans Nr. 16

KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenburg / Mark hat in ihrer Sitzung am 05.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“, die Begründung mit Umweltbericht, die umweltbezogenen Informationen und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der vorliegenden Fassung gebilligt und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen (Beschluss Nr. 170-23/22).

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ mit Begründung erfolgt in der Zeit vom

 

23. Mai 2022 bis zum 24. Juni 2022

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 798 -24 bzw. -43) oder per E-Mail (gemeinde@wiesenburgmark.de) vereinbart werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden von der öffentlichen Auslegung des Entwurfs unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert.

Ziel des Bebauungsplans „KoDorf - Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung dörflicher Wohngebiete sowie eines Sondergebiets für Ferienhäuser. Der 5,13 ha große Geltungsbereich befindet auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks nördlich des Bahnhofs Wiesenburg, westlich von der B 107 und östlich vom Golfplatz begrenzt.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 8, 9/1, 9/2, 314/2, 427, 428, 429, 430, 431, 433, 439, 440 der Flur 4 der Gemarkung Wiesenburg sowie die Flurstücke 2, 9, 10, 12, 16, 19, 20 der Flur 6 der Gemarkung Jeserig/Fläming.

 

Da die Gemeinde Wiesenburg/Mark nicht über einen wirksamen Flächennutzungsplan verfügt, wird der Plan als vorzeitiger Bebauungsplan gem. § 8 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Wiesenburg/Mark
Do, 21. April 2022

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