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Aktualisiertes Merkblatt für Geflügelhalter veröffentlicht: Geflügelpest kein saisonales Geschehen mehr

Geflügelpest bei Wildvogel in Potsdam-Mittelmark festgestellt

 

Der Geflügelpesterreger H5N1 wurde im Land Brandenburg bei einem Wildvogel festgestellt, landesweit zum ersten Mal in diesem Sommer. Im Ortsteil Reppinichen der amtsfreien Gemeinde Wiesenburg/Mark (Potsdam-Mittelmark) wurde das hochpathogene Virus H5N1 (Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt) bei einem verendeten Basstölpel nachgewiesen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht am Freitag (19.08.) bestätigt.

 

Maßnahmen der Ordnungsbehörde (Einrichtung sog. Sperrgebiete etc.) sind erst einmal nicht erforderlich.

 

Dennoch sollten Gefügelhalterinnen und -halter zum Schutz vor der Geflügelpest unter anderem folgende Maßnahmen einhalten:

  • Meldepflicht: Wer Geflügel hält (Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasanen, Perlhühner, Rebhühner, Wachteln und Tauben), muss seinen Tierbestand beim zuständigen Veterinäramt melden.
  • Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände unmittelbar vor Betreten und nach dem Verlassen des Stalls.
  • Straßen- und Stallkleidung strikt trennen: Beim Betreten des Stalles sollten Sie bestandseigene Schutzkleidung (inklusive Schuhwerk) tragen.
  • Nach jeder Ein- und Ausstallung sollten die eingesetzten Gerätschaften sowie die leeren Ställe mit den vorhandenen Einrichtungen und Gegenstände gereinigt und desinfiziert werden.
  • Hunde und Katzen sind von den Stallungen fern zu halten.
  • Futter, Tränke, Einstreu und sonstige Gegenstände (Gerätschaften, Maschinen), mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.
  • Speise- und Küchenabfälle (vor allem Eierschalen) sollten nicht verfüttert werden.
  • Verwenden Sie Eierkartons nur einmal und entsorgen Sie diese nach dem Gebrauch.

 

 

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