das Land Brandenburg bezuschusst Ferienreisen
Das Land Brandenburg bezuschusst Ferienreisen.
Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt des Familienferienzuschusses?
Gefördert werden Familien, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:
Wohnsitz oder ständiger Aufenthalt im Land Brandenburg,
Reise gemeinsam mit Kindern, für die Kindergeld bezogen wird,
ein geringes Familieneinkommen und
ein geplanter Urlaub in einer offiziell gemeldeten Ferienunterkunft.
Familien sind im Sinne der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen für die Familienferienreisen alle Lebensformen des privaten Zusammenlebens mit Kindern, für die Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz bezogen werden.
Wie berechnet sich der Zuschuss?
Pro Übernachtung wird ein Zuschuss von 10,00 € für jedes mitreisende Familienmitglied gewährt.
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