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Erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 „KoDorf - Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg / Mark

über die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Behördenbeteiligung des 2. Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 29.11.2022 den 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“, die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht, die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie den Artenschutzfachbeitrag in der vorliegenden Fassung gebilligt und die verkürzte, öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB1 sowie die erneute Behördenbeteiligung beschlossen.

 

Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, die Behördenbeteiligung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ gemäß § 4a Abs. 3 BauGB1 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB1 erneut durchzuführen und die Stellungnahmen der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, einzuholen.

 

Durch die geringfügigen Änderungen am Entwurf werden gemäß §§ 4a Abs. 3 S. 3 und 4 BauGB1 nur die von der Änderung betroffenen Behörden beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme innerhalb der verkürzten Frist von drei Wochen gebeten. Da die Öffentlichkeit von den Änderungen nicht betroffen ist, wird die Öffentlichkeitsbeteiligung ebenfalls auf zwei Wochen verkürzt.

 

Ziel des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf - Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung dörflicher Wohngebiete. Der ca. 5,08 ha große Geltungsbereich befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Sägewerks nördlich des Bahnhofs Wiesenburg und wird westlich von der B 107 und östlich vom Golfplatz begrenzt.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans beinhaltet die Flurstücke 8, 9/1, 9/2, 314/2, 427, 428, 429, 430, 431, 433, 439, 440 der Flur 4 der Gemarkung Wiesenburg sowie die Flurstücke 2, 9, 10, 12, 16, 19, 20 der Flur 6 der Gemarkung Jeserig/Fläming.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck liegt der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände Wiesenburg Bahnhof“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

 

vom 02. Januar 2023 bis einschließlich 16. Januar 2023 während der folgenden Sprechzeiten

 

montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr, dienstags von 9.00-12-00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg / Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg / Mark, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Sprechzeiten per Telefon (033849 79 -824 bzw. -843) oder per E-Mail ( vereinbart werden.

 

Zusätzlich können die Unterlagen auf der Homepage www.wiesenburgmark.de und auf dem Landesportal unter www.uvp-verbund.de/bb sowie www.planungsportal.brandenburg.de eingesehen werden.

 

Die Lage des Geltungsbereichs ist aus der folgenden Übersichtskarte ersichtlich:

 

 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen und wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind verfügbar:

Unterlagen:

  • Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen des 2. Entwurfes zum Bebauungsplan Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“ der Gemeinde Wiesenburg/Mark (Stand Oktober 2022)
  • Begründung mit Umweltbericht zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“ der Gemeinde Wiesenburg/Mark (Stand Oktober 2022)
  • Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“ der Gemeinde Wiesenburg/Mark (Stand Oktober 2022)
  • ECO AKUSTIK, Ingenieurbüro für Schallschutz: Schalltechnisches Gutachten; Ermittlung der Schallimmissionsvorbelastung auf den geplanten Bebauungsplan Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“ in Wiesenburg/Mark, Stand 23.11.2022
  • Artenschutzfachbeitrag zum 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 16 „KoDorf – Altes Sägewerksgelände, Wiesenburg Bahnhof“ der Gemeinde Wiesenburg/Mark (Stand Oktober 2022)
  • Umnutzung des alten Sägewerks in Wiesenburg/Mark, Nachtrag: Kontrolle auf Nutzung durch Vögel und Fledermäuse, habit.art-ökologie und faunistik Guido Mundt Durchführung: L. Troch, V. Weske, G. Mundt, Stand: 20.03.2020
  • Umnutzung des alten Sägewerks in Wiesenburg/Mark, Nachtrag: Kontrolle auf Nutzung als Wochenstube, Gutachter: habit.art-ökologie und faunistik Guido Mundt Durchführung: L. Troch, V. Weske, G. Mundt, Stand: 01.07.2020
  • Sanierungskonzept zur Baufeldfreimachung, Umweltplanung Dr. Klimsa, Stand: 07.09.2021
  • Orientierende Schadstoffuntersuchung, Umweltplanung Dr. Klimsa, Stand: 05.08.2020

 

Umweltbezogene Stellungnahmen:

A   Stellungnahme des Landkreis Potsdam – Mittelmark, Untere Bodenschutzbehörde vom 30.05.2022

B   Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanung vom 23.05.2022

C   Stellungnahme des Landkreis Potsdam – Mittelmark, Untere Naturschutzbehörde vom 30.05.2022

D   Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 25.05.2022

E    Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming vom 18.05.2022

F    Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen

      Landesmuseums vom 03.05.2022

G   Stellungnahme des Landesbetrieb Forst Brandenburg, Oberförsterei Dippmannsdorf vom 24.05.2022

H   Stellungnahme des Landkreis Potsdam – Mittelmark, Fachdienst Gesundheit vom 30.05.2022

I     Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 25.05.2022

J    Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 11.05.2022

K   Stellungnahme des Landkreis Potsdam – Mittelmark, Untere Abfallwirtschaftsbehörde vom

      30.05.2022

L    Stellungnahme des Landkreis Potsdam – Mittelmark, Untere Denkmalschutzbehörde vom 30.05.2022

M   Stellungnahme des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung

vom 26.04.2022

N   Stellungnahme der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg vom 02.05.2022

O   Stellungnahme des Landesbetrieb Straßenwesen vom 18.05.2022

 

Aussagen zu wesentlichen, umweltrelevanten Belangen nach Schutzgütern:

Schutzgut Fläche,

Aussagen zur Inanspruchnahme von Flächen in der Begründung, dem Umweltbericht sowie der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Schutzgut Boden,

Aussagen zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

Aussagen zur Altlastensituation im Geltungsbereich im Umweltbericht, im Gutachten zur orientierenden Schadstoffuntersuchung, im Sanierungskonzept zur Baufeldfreimachung sowie in der Stellungnahme A und K

 

Schutzgut Wasser, 

Aussagen zum Grundwasser im Umweltbericht

Aussagen zur Versickerung des Niederschlagswassers in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Schutzgut Klima / Luft,

Aussagen zur bioklimatischen und lufthygienischen Funktion im Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

 

Schutzgut Arten / Biotope / biologische Vielfalt,

Aussagen zum Vorkommen und Umgang schutzrelevanter Arten in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung, dem Artenschutzfachbeitrag, dem Gutachten zur Faunistischen Untersuchung und den Stellungnahmen C und D

Aussagen zur Waldfläche im Geltungsbereich in der Begründung, dem Umweltbericht, der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung und der Stellungnahme G

Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen der Natur und Landschaft in der Begründung, dem Umweltbericht und der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung.

 

Schutzgut Landschaftsbild,

Aussagen zum Umgang mit dem Landschaftsbild in der Begründung und dem Umweltbericht

Hinweise zum Landschaftsplan in der Begründung, dem Umweltbericht und in der Stellungnahme C

 

Schutzgut Mensch,

Aussagen zum Schutzgut Mensch und der menschlichen Gesundheit in der Begründung und dem Umweltbericht

Aussagen zum Immissionen- und Emissionsschutz in der Begründung, dem Umweltbericht, dem Schalltechnischen Gutachten sowie in den Stellungnahmen H und I

 

Schutzgut Kultur- und Sachgüter,

Aussagen zur denkmalgeschützten Umgebung im Bereich des Bahnhofs in der Begründung, im Umweltbericht und in den Stellungnahmen und F und L

 

Während der Auslegungszeit wird jedermann Gelegenheit gegeben, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail unter Hinweise und Anregungen zur Planung abzugeben. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Des Weiteren wird den Bürgern im Rahmen des öffentlichen Auslegungsverfahrens während der Dienstzeiten auch Gelegenheit zur Erörterung gegeben. Die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung dienen insbesondere der vollständigen Ermittlung und zutreffenden Bewertung der von der Planung berührten Belange und der Information der Öffentlichkeit.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 6 BauGB).

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

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