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Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Gewerbegebiet ehemaliges ACZ in Reetzerhütten"

Gemeinde Wiesenburg/Mark

Bürgermeister

Schlossstraße 1

14827 Wiesenburg/Mark

 

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Wiesenburg/Mark über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbegebiet ehemaliges ACZ in Reetzerhütten“

 

Die Gemeindevertretung Wiesenburg/Mark hat in ihrer Sitzung am 28.05.2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbegebiet ehemaliges ACZ in Reetzerhütten“ (Stand 04/2024) mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung im Sinne des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

Auf dem rund 5,1 ha großen, ehemaligen Gewerbestandort befinden sich bereits alte Gebäude und Hallen, die jahrelang ungenutzt waren. An diesem Standort sollen vorrangig kleinteilige Gewerbe, Lager- und Abstellflächen etabliert werden. Um eine Wiedernutzbarmachung für Um- und Neubauten zu ermöglichen, sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 21 „Gewerbegebiet ehemaliges ACZ Reetzerhütten“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 255, tlw. 102, tlw. 103, tlw. 104, tlw. 105, tlw. 106 der Flur 8 sowie die Flurstücke 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, tlw. 10, 11, tlw. 12, tlw. 13, tlw. 41, tlw. 42, tlw. 43, tlw. 44 der Flur 9 in der Gemarkung Reetzerhütten (Bezugsdatum:  30.05.2024) in der Gemeinde Wiesenburg/Mark. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Gewerbegebiet ehemaliges ACZ in Reetzerhütten“ ist in der Abb. 1 dargestellt.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Planung durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie der artenschutzfachlichen Potenzialanalyse (24.04.2024), des Ergebnisberichts zur Erfassung und Bewertung ökologischer Altlasten (22.04.1992), der Brutvogelkartierung (15.04.2024), der Fledermauskartierung (15.04.2024) und der orientierenden Erkundung zur Verdachtsfläche Reetzerhütten (06.03.2002) erfolgt in der Zeit vom

 

24. Juni 2024 bis zum 26. Juli 2024

 

in der Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark, Zimmer-Nr. 12, Schlossstraße 1 in 14827 Wiesenburg/Mark, während der Dienstzeiten der Verwaltung (montags, mittwochs und donnerstags von 9.00-12.00 und 13.00-15.00 Uhr, dienstags von 9.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr und freitags von 09.00-12.00 Uhr). Alternativ kann eine Einsichtnahme außerhalb der Dienstzeiten per Telefon (033849 79 -824 bzw. -843) oder per E-Mail () vereinbart werden. 

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung, Schlossstraße 1, 14827 Wiesenburg/Mark versendet werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz.

 

Umweltbezogene Informationen sind in Form des Umweltberichts (Teil der Begründung) sowie der Fachgutachten zu folgenden Themen verfügbar und liegen mit aus:

Fläche: Inanspruchnahme bisheriger Brachfläche Ackerflächen als künftige Siedlungsfläche. 

Schutzgut Boden: vorhandene Bodenverhältnisse einschließlich Informationen zu Altlasten und sonstigen Bodenverunreinigungen sowie zu möglichen Kampfmittelfunden; Baugrunduntersuchung; vorhandene und künftige Bodenversiegelung; Maßnahmen zur Eingriffsminderung und zum Ausgleich Schutzgut Wasser: (Oberflächenwasser und Grundwasser): Grundwasserspiegel; Auswirkungen der geplanten Neubebauung auf die Grundwasserneubildung; Entwässerungskonzeption mit Maßnahmen zur Rückhaltung, Versickerung und verzögerten Einleitung von Niederschlagswasser. 

Schutzgut Klima und Luft: mikroklimatische Ausgangssituation und zu erwartende Veränderungen; Minderung lokalklimatischer Auswirkungen der Neubebauung durch Erhalt von Gehölzen und durch Neupflanzungen. 

Schutzgüter Pflanzen und Tiere einschließlich Arten- und Lebensgemeinschaften sowie biologische Vielfalt und Artenschutz: vorhandener Vegetationsbestand und Biotoptypen, Bewertung der Vegetationsstrukturen und der planungsbedingten Auswirkungen, erforderliche Baumfällungen und vorgesehene Ausgleichspflanzungen; Vorkommen geschützter Arten und Auswirkungen der Planung auf diese Arten; Maßnahmen zum Ausgleich für den Verlust von Biotopflächen v.a. durch die Entwicklung neuer Biotopflächen. 

Landschaftsbild: Beschreibung und Bewertung des Landschaftsbildes, voraussichtliche Veränderungen durch die Neubebauung 

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung für die vorgenannten Schutzgüter als Grundlage für die Abwägung sowie für die Festsetzung von Ausgleichsmaßnahmen im Bebauungsplan.

Schutzgut Mensch einschließlich menschlicher Gesundheit: Lärmbelastung der vorhandenen und geplanten Bebauung durch angrenzende Nutzungen

 

 

 

 

Beckendorf                                                                                     Wiesenburg, den 30.05.2024
Bürgermeister

 

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