Belehrung und Bescheinigung für Tätigkeiten im Lebensmittelbereich
Sie wollen beruflich mit Lebensmitten arbeiten oder im Nebenjob Eis verkaufen oder auf dem Wochenmarkt arbeiten? Dann benötigen Sie vor der Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz durch den Fachdienst Gesundheit (Gesundheitsamt).
Die Bescheinigung über die Belehrung darf bei Beginn der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. In der Belehrung werden Sie über ansteckende Krankheiten und Regeln der Personalhygiene aufgeklärt.
Dies setzt voraus, dass Sie hierfür über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Ansonsten bringen Sie bitte einen Übersetzer / Dolmetscher zum Belehrungstermin mit.
Die Belehrung ersetzt das frühere Gesundheitszeugnis, welches früher noch mit einer weitergehenden Untersuchung verbunden war.
Kosten:
gemeinnützige Vereine: 0,00 €
Gewerbe: 45,00 €
Um Anmeldung wird gebeten unter
Veranstalter / Veranstaltungsort
Friedensstr. 3
14797 Kloster Lehnin OT Lehnin
(03382) 730 70
(03382) 7307 62
E-Mail:
www.klosterlehnin.de
Weitere Informationen
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